Elternbeirat
Ebenso wie die Schüler haben auch Eltern eine im Schulgesetz geregelte Mitwirkungsmöglichkeit im schulischen Bereich.
Für jede Schulklasse werden Elternvertreter gewählt, die zusammen den Elternbeirat der Schule bilden. Aus diesem Elternbeirat werden ein Vorsitzender und ein Stellvertreter gewählt. Die Vorsitzenden und Stellvertreter aller Schulen bilden den Gesamtelternbeirat der Stadt.
Während sich der Elternbeirat einer Schule im Wesentlichen um die Belange seiner Schule kümmert, ist der Gesamtelternbeirat zuständig für alle Angelegenheiten, die über den Bereich einer Schule hinausgehen.
Für den Stadtkreis Baden-Baden werden Aufgaben, Geschäftstätigkeit und Formalien des Gesamtelternbeirates seit dem Jahr 2012 durch eine eigene Geschäftsordnung geregelt. Dies soll die Kontinuität der Arbeit des Gesamtelternbeirates gewährleisten und vor allem vereinfachen.
Aufgabenschwerpunkte des Gesamtelternbeirates in den vergangenen Jahren waren beispielsweise die Mitwirkung bei der Schulentwicklungsplanung und der Baden-Badener Lernunterstützung (BaBaLu).
Textquelle: Stadt Baden-Baden, Schulbroschüre 2016 / 2017
Bildquelle: S. Hofschlaeger / pixelio.de