Schülermitverantwortung (SMV)

Schüler haben über die Schülermitverantwortung (kurz SMV) eine im Schulgesetz geregelte Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeit an ihrer Schule. Die SMV dient der Interessenvertretung der Schüler gegenüber Lehrkräften, Schulleitung und Elternschaft. Ihre Aufgaben stellt sich die SMV selbst.

Die Schülermitverantwortung ist Sache aller Schüler. Es werden jedoch Vertreter gewählt.
Klassensprecher: Je Schulklasse wird ein Klassensprecher und ein Stellvertreter gewählt. Er vertritt die Interessen der Schüler seiner Klasse. Die Klassensprecher und ihre Stellvertreter bilden den Schülerrat einer Schule. Der Schülerrat sendet Schülervertreter in die Schulkonferenz und wählt die Verbindungslehrer. Vorsitzender ist der Schülersprecher.
Schülersprecher: Der Schülersprecher wird vom Schülerrat oder von der Schülervollversammlung gewählt. Er vertritt die Interessen aller Schüler innerhalb der Schule und nach außen.


Bildquelle: Fabian Fellmann / pixelio.de

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