Wissenswertes für Erstwähler/innen

Hey!

Schön, dass du dich für das Thema Wahlen, Demokratie und Politik interessierst.

Auf dieser Seite findest du hierzu viele nützliche Informationen – vor allem zu den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen. Klicke einfach die Fragen an, die dich interessieren.

Wir freuen uns, wenn du dich bei den Europa- und Kommunalwahlen am Sonntag, 09. Juni 2024, im Wahllokal blicken lässt oder deine Stimme per Briefwahl abgibst!

Der Countdown läuft … 

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Wissenswertes zu Demokratie und Politik

In einer Demokratie dürfen alle Menschen mitentscheiden und haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten. Außerdem darf jeder seine Meinung frei äußern, sich informieren und auch versammeln. Daher ist Deutschland ein demokratischer Staat, in dem das Volk – also alle Menschen darin – entscheidet.

Wenn man die Meinung aller in Deutschland lebender Menschen zu wichtigen Themen einholen müsste, wäre das ein riesiges und sehr zeitaufwändiges Vorhaben.  Hinzu kommt, dass sich nicht alle Menschen mit wichtigen Themen auskennen, auseinandersetzen können oder wollen.

Aus diesem Grund werden in Deutschland durch die Bürger/innen sogenannte Vertreter/innen gewählt, auch Politiker/innen genannt, die in Form von verschiedenen Parteien oder Gruppierungen im Namen der Bevölkerung Entscheidungen zu Themen treffen.

In Deutschland finden sich diese Gruppen von Politiker/innen auf verschiedenen Ebenen zusammen. Hier einige Beispiele dazu:

  • Für ganz Deutschland gibt es den Bundestag.
  • Für die Bundesländer (z.B. Baden-Württemberg oder Bayern) gibt es einen Landtag.
  • In den Städten und Dörfern gibt es den Gemeinderat.
  • In den Landkreisen gibt es den Kreistag.

Parteien kannst du dir als eine Gemeinschaft von Menschen vorstellen, die ähnliche Ideen und Vorstellungen verfolgen. Diese können in jeder bestehenden Partei ganz unterschiedlich aussehen.

Um die jeweiligen Ziele und Vorstellungen in einem Land durchzubringen, brauchen sie die Zustimmung der Bevölkerung. Denn diese kann der Partei ihre Stimme geben, mit andern Worten: Sie wählen.

Das ist die Grundvoraussetzung, damit die Partei für einen vorgegebenen Zeitraum ein Land mitregieren darf.

Vielleicht hast du auch schon mal die Situation erlebt, dass du Unterstützung von deinen Mitschüler/innen oder Freund/innen benötigt hast, um eine Idee oder einen Wunsch durchsetzen zu können. Je mehr du auf deiner Seite hattest, desto eher wirst du vermutlich dein Ziel erreicht haben. Manchmal musstest du sicher auch Kompromisse eingehen, weil die Menschen um dich herum andere Vorstellungen hatten, als du.

Ganz genauso verhält es sich auch in der Politik. Ein großer Staat wie Deutschland kann nicht durch einzelne Menschen regiert werden. Es benötigt Gemeinschaften, die ihre unterschiedlichen Meinungen und Perspektiven in wichtige Entscheidungen einbringen. Aus diesem Grund gibt es Parteien.

Mitglied einer politischen Partei zu sein, ist eine persönliche Entscheidung, die gut überlegt und mit den eigenen Grundüberzeugungen übereinstimmen sollte. Es bietet eine große Möglichkeit, sich aktiv in die Gestaltung der eigenen Gemeinde oder Stadt einzubringen und Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen zu können.

Doch wie kann man überhaupt Mitglied werden?

  1. Interesse zeigen:

Wenn jemand Mitglied einer Partei in einer Kommune werden möchte, braucht es vor allem eines: Das Interesse an Politik und den Zielen der kommunalen Parteien.

  1. Kontakt aufnehmen:

Wenn sich die Ziele, Standpunkte und Programme einer bestimmten Partei in der eigenen Kommune für einen stimmig anfühlen, ist es wichtig, direkten Kontakt aufzunehmen. Jede Partei hat ein örtliches Büro, an das man sich wenden kann. Alternativ macht es auch Sinn, Veranstaltungen zu besuchen, an denen Vertreter/innen der Parteien vorsprechen. So kann auf ganz persönlichem Weg in den ersten Kontakt getreten werden.

  1. Mitgliedschaft beantragen:

Um Mitglied einer kommunalen Partei zu werden, muss man normalerweise einen Mitgliedschaftsantrag ausfüllen. Diesen erhält man entweder online oder direkt vor Ort im jeweiligen Parteibüro. Oft gibt es auch eine Altersgrenze für die Mitgliedschaft, die jedoch je nach Partei variieren kann.

  1. Mitgliedsbeitrag:

Wie es beispielsweise Sport- oder Musikvereine halten, erheben auch viele Parteien einen Mitgliedsbeitrag, um die jeweiligen Aktivitäten finanzieren zu können. Der Beitrag kann dabei je nach Partei und individueller Situation unterschiedlich hoch ausfallen.

Wie bereits unter der Frage „Was ist eine Partei?“ beschrieben, kannst du eine Partei als eine Art Team oder Gemeinschaft mit gemeinsamen Zielen und Vorstellungen betrachten. Eine Partei tritt bei Wahlen an und versucht eigene Teammitglieder in Regierungspositionen zu bringen.

Eine Fraktion hingegen kannst du als Kleinteam oder Untereinheit innerhalb eines großen Teams betrachten. Fraktionen sind genauer gesagt Mitglieder innerhalb einer Partei oder eines Parlaments (wie beispielsweise dem Gemeinderat), die sich zusammenschließen, um gemeinsam Ziele voranzubringen und bestimmte Themen zu verfolgen. Dabei können sich Fraktionen auch aus einzelnen Mitgliedern unterschiedlicher Parteien zusammensetzen.

Wissenswertes zu den Kommunalwahlen

Stell dir vor, du und deine Freunde dürfen darüber entscheiden, wer die Regeln und Entscheidungen für eure Schule festlegt, wie zum Beispiel neue Projekte, Veranstaltungen oder Regeln für den Schulhof. Genau das passiert bei einer Kommunalwahl, aber nicht für die Schule, sondern für deine Stadt oder Gemeinde.

Bei einer Kommunalwahl kannst du wählen gehen und deine Stimme abgeben, um zu sagen, wer deiner Meinung nach die besten Ideen hat, um deine Stadt/Gemeinde zu einem besseren Ort zu machen. Es ist eine Möglichkeit für dich, deine Meinung zu sagen und aktiv an der Gestaltung deiner Gemeinschaft teilzunehmen.

Noch nicht so recht überzeugt, dich an der Kommunalwahl zu beteiligen? Dann sieh dir gerne diesen kurzen Film der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg an:

Bei der Kommunalwahl am Sonntag, 9. Juni 2024, wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger den Gemeinderat der Stadt Baden-Baden sowie die Ortschaftsräte der vier Ortsteile Ebersteinburg, Haueneberstein, Rebland und Sandweier.

Wenn du wahlberechtigt bist (Infos dazu unter der Frage „Wer darf wählen gehen?“), kannst du bei

…. der Gemeinderatswahl in Baden-Baden 40 Stimmen vergeben,

… der Ortschaftsratswahl in Ebersteinburg 7 Stimmen vergeben,

… der Ortschaftsratswahl in Haueneberstein 10 Stimmen vergeben

… der Ortschaftsratswahl im Rebland 18 Stimmen vergeben,

… und der Ortschaftsratswahl in Sandweier 12 Stimmen vergeben.

Die Infos zu der Anzahl der Stimmen, die du geben kannst, findest du aber auch auf den jeweiligen Stimmzetteln.

Der Ablauf und die Ausgestaltung von Kommunalwahlen unterscheidet sich in den einzelnen Bundesländern Deutschlands. Darüber entscheiden die einzelnen Landesparlamente der Bundesländer. In unserem Fall also das Landesparlament von Baden-Württemberg.

Die Kommunalwahl kannst du dir wie einen Wettbewerb vorstellen, bei dem verschiedene Personen – auch Kandidat/innen genannt – darum kämpfen, in die Stadt- oder Gemeindevertretung gewählt zu werden.

Und so läuft das Ganze ab:

  1. Vorbereitung: Vor der Wahl müssen sich die Leute anmelden, um wählen zu dürfen. Das heißt, sie müssen sicherstellen, dass sie auf der Liste der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger stehen. Normalerweise geschieht die Aufnahme in die Listen automatisch, wenn man bestimmte Bedingungen erfüllt, wie zum Beispiel das Mindestalter erreicht zu haben. Überlege dir im Voraus, welche Partei bzw. welche Kandidat/innen du wählen möchtest, sodass du am Tag der Wahl weißt, wem du deine Stimme(n) geben möchtest.
  2. Wahlkampf: Die Kandidat/innen stellen sich vor und erzählen, warum sie gute Vertreter für die Stadt oder Gemeinde wären. Sie sprechen dabei über die Dinge, die sie ändern oder verbessern wollen, wie beispielsweise den Bau eines neuen Jugendtreffs.
  3. Wahlunterlagen: Die Wahlunterlagen werden allen Wahlberechtigten etwa ein bis zwei Wochen vor der Wahl auf dem Postweg übersandt. Darauf stehen das Datum der Wahl und der Ort des jeweiligen Wahllokals, an dem man wählen gehen kann. Da bei der Kommunalwahl auch schon die Stimmzettel mit den Wahlunterlagen versendet werden, kannst du diese bereits zu Hause in aller Ruhe ausfüllen und am Tag der Wahl ins Wahllokal mitbringen. Es gibt aber auch die Option der Briefwahl (mehr dazu unter „Wählen mit Brief? Mach‘s wie Harry Potter! (… oder so ähnlich)„).
  4. Wahltag: Am Tag der Wahl gehen die Leute zu dem Wahllokal. Dort zeigen sie den Wahlhelfer/innen ihren Personalausweis oder Reisepass sowie ihre Wahlbenachrichtigung. Wenn alles passt, kann der Stimmzettel in der Wahlkabine ausgefüllt werden, sollte er nicht schon zuhause ausgefüllt worden sein.
  5. Stimmenabgabe: Die Leute wählen die Kandidat/innen, indem sie ein Kreuz oder eine andere Markierung neben dem Namen auf dem Stimmzettel machen. Ebenso können sie wählen, ob sie einer politischen Partei, der der Kandidat angehört, ihre Stimme geben möchten. Am Ende werden die Stimmzettel gefaltet, in den Wahlbrief gesteckt und in die Wahlurne geworfen.
  6. Stimmenauszählung: Nachdem alle Stimmen abgegeben wurden, werden sie gezählt. Die Kandidat/innen mit den meisten Stimmen werden dann in die Stadt- oder Gemeindevertretung gewählt.
  7. Bekanntgeben der neuen Vertreter/innen: Die gewählten Vertreter/innen werden bekannt gegeben und treten ihre fünfjährige Amtszeit an und beginnen damit, Entscheidungen für die Stadt oder Gemeinde zu treffen. Sie hören auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und versuchen, Lösungen für Probleme zu finden.

Bei einer Kommunalwahl dürfen grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger wählen gehen, die bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. In Deutschland sind die genauen Bestimmungen dazu in den jeweiligen Landeswahlgesetzen festgelegt.

Wählen gehen dürfen bei uns in Baden-Württemberg Menschen, die:

am Tag der Wahl 16 Jahre oder älter sind,

seit 3 Monaten oder länger ohne Unterbrechung in dem Ort, an dem die Wahl stattfindet, leben und auch gemeldet sind,

einen deutschen Personalausweis oder einen deutschen Reisepass haben ODER einen Reisepass aus einem Land der Europäischen Union.

Ein Wahlraum ist der Ort, an dem die Wahlen stattfinden. Man kann auch Wahllokal dazu sagen. Jede Stadt oder Gemeinde wird in verschiedene Wahlbezirke (auch Stimmbezirke genannt) eingeteilt. Die Gemeindebehörde bestimmt dann für jeden Wahlbezirk einen Wahlraum/ein Wahllokal. Das kann beispielsweise in einer Schulen sein, oder auch in Rathäusern.

Auf der Wahlbenachrichtigung, die du vor den Wahlen zugesendet bekommst, kannst du sehen, zu welchem Wahllokal du gehen kannst.

In Jedem Wahlraum gibt es Wahlvorstände. Das sind die ehrenamtliche Wahlhelfer/innen, die dich im Wahllokal in Empfang nehmen.

Am Tag der Wahlen sind die Wahllokale von 08:00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.

In jedem Wahlraum gibt es Wahlhelfer/innen. Sie sind sehr wichtig bei der Durchführung der Wahlen vor Ort und haben zahlreiche Aufgaben. Unter anderem sind sie dafür da, die Leute, die zur Wahl kommen, bei Fragen zu unterstützen. Ebenso prüfen sie, ob sich alle an die Regeln halten, die Wahl anonym durchgeführt werden kann und zählen die abgegebenen Stimmen.

Wenn du in ein Wahllokal kommst, sind die Wahlhelfer/innen deine erste Anlaufstelle. Sie nehmen dich in Empfang, prüfen deinen Personalausweis oder Reisepass und schauen, ob du auf der Wählerliste vermerkt bist. Wenn du dir bei etwas unsicher bist, kannst du die Wahlhelfer/innen um Rat fragen.

Aber vergiss nicht!: Wo du dein Kreuz setzt, entscheidest du alleine und musst diese Entscheidung auch niemandem verraten 🙂.

Der Gemeinderat regelt gemeinsam mit der städtischen Verwaltung die Aufgaben vor Ort. Dabei wird beispielsweise entschieden, wo es neue Wohngebiete geben soll, ob die Feuerwehr ein neues Feuerwehrhaus benötigt, wie der öffentliche Verkehr verbessert werden kann, oder auch, ob ein neuer Park gebaut werden soll, wie unser Wörthböschel-Park.

Die Anzahl seiner Mitglieder richtet sich dabei in der Regel nach der Größe der Gemeinde. Die Mitglieder des Gemeinderates werden über die Listen von Parteien und Wählervereinigungen gewählt. Vorsitzende/r des Gemeinderats und seiner Ausschüsse ist der (Ober-)Bürgermeister bzw. die (Ober-)Bürgermeisterin. Auch er oder sie hat bei den Entscheidungen ein Stimmrecht.

Übrigens: Der Gemeinderat in Baden-Baden besteht aktuell aus 40 Stadträtinnen und Stadträten. Diese werden für fünf Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sie üben diese Arbeit ehrenamtlich und häufig neben ihren normalen Berufen aus.

Im Gemeinderat Baden-Baden gibt es aktuell 6 verschiedene Fraktionen. In alphabetischer Reihenfolge sind das

… die Alternative für Deutschland (AfD)

… das Bündnis 90/Die Grünen

… die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

… die Freien Bürger für Baden-Baden e.V. (FBB)

… die Freie Demokratische Partei (FDP)

… die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD).

In Gemeinden mit räumlich getrennten Ortsteilen können Gebiete in einzelne Ortschaften aufgeteilt werden. In diesen Ortschaften können Ortschaftsräte gebildet und eine örtliche Verwaltung eingerichtet werden, um näher an den Wünschen und Bedarfen der Bürgerinnen und Bürger dran sein zu können. Vorsitzende/r der Ortschaftsräte ist der oder die jeweilige gewählte Ortsvorsteher/in.

Wusstest du, dass es im Stadtkreis Baden-Baden vier Ortschaftsräte gibt? Diese befinden sich jeweils

in Ebersteinburg,

in Haueneberstein,

im Rebland (umfasst Varnhalt, Steinbach mit Umweg und Neuweier),

und in Sandweier.

Bei Kommunalwahlen wird in Landkreisen neben dem Gemeinde- und Ortschaftsrat auch der Kreistag alle fünf Jahre gewählt.

Der Landkreis besteht aus vielen Städten und Dörfern. Diese haben auch Gemeinde- und Ortschaftsräte. Und für Entscheidungen, die den gesamten Landkreis betreffen – also auch alle dazugehörigen Städte und Dörfer – gibt es den Kreistag. Er entscheidet beispielsweise über den Bau eines neuen Krankenhauses mit.

Unter „Wie läuft die Kommunalwahl ab?“ hast du bereits erfahren, was die einzelnen Schritte von dem Wahlkampf der Kandidat/innen über den Erhalt deiner Wahlunterlagen und die Stimmabgabe im Wahllokal bis hin zur Ernennung der Kandidat/innen sind.

Doch wie genau sieht ein Stimmzettel aus und wie setzt man seine Kreuze richtig?

Auf jedem Stimmzettel steht ganz oben drauf, welches Gremium gewählt wird (z.B. Gemeinderat oder Ortschaftsrat), wer für das jeweilige Gremium gewählt werden kann (Parteien und einzelne Kandidat/innen) und wie viele Stimmen du maximal vergeben kannst.

Beim Setzen der Kreuze gibt es einige Dinge zu beachten. Aber keine Sorge, du kannst dir das ganz genau im kurzen Erklärvideo der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg ansehen:

Übrigens: Wenn du dich entscheidest, im Wahllokal wählen zu gehen, können dir dort auch die Wahlhelfer/innen bei deinen Fragen helfen.

Wie Harry Potter den (Wahl)Brief in den Schnabel einer Eule geben und losfliegen lassen, das wär´s. Aber vermutlich hast du genau so wenig eine Eule zu Hause, wie Baden-Baden eine Eulen-Zentrale besitzt.

Wenn du am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen kannst oder möchtest, hast du allerdings die Möglichkeit, ab etwa vier Wochen vor dem Wahltermin Briefwahlunterlagen zu beantragen. Und das geht in Baden-Baden an folgenden Orten:

Wahlamt Baden-Baden (Briegelackerstraße 21)

Bürgerbüro im Rathaus Baden-Baden (Marktplatz 2)

In den einzelnen Ortsverwaltungen

    • Ebersteinburg (Ebersteinburger Straße 54)
    • Haueneberstein (Rathausplatz 1)
    • Rebland (Steinbacher Straße 55, Steinbach)
    • Sandweier (Iffezheimer Straße 5)

Die Beantragung kannst du über den QR-Code auf deiner Wahlbenachrichtigung, schriftlich oder persönlich erledigen. Wenn du dich für die Briefwahl entscheidest, musst du eigenverantwortlich darauf achten, dass dein Wahlbrief spätestens am Wahltag, 18:00 Uhr, beim Wahlamt ankommt.

Wissenswertes zu den Europawahlen

Der Erdteil Europa besteht aus vielen Ländern. Davon arbeiten einige eng zusammen und haben gemeinsame politische Ziele. Dieser Zusammenschluss nennt man Europäische Union, oder abgekürzt EU.

Momentan gehören zur EU 27 Länder. Auch Deutschland ist Mitglied der EU, weswegen die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland an den Europawahlen teilnehmen können.

Die Europawahl ist eine Wahl für ganz Europa. Bei der Wahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Das Parlament trifft wichtige Entscheidungen für ganz Europa.

Die Abgeordneten sind Politiker/innen aus allen Ländern der EU. Aktuell gibt es im EU-Parlament 705 Mitglieder. Davon kommen 96 aus Deutschland und zwar aus 14 verschiedenen Parteien.

Aber Achtung: Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen nicht aus ganz Europa eine Partei oder einzelne Abgeordnete. In jedem Mitgliedsstaat (in unserem Fall also Deutschland), werden nationale Parteien (in unserem Fall also deutsche Parteien) gewählt,  die zur Europawahl antreten. Das bedeutet dann ganz genau, dass jeder Mensch, der in Deutschland wählen geht, seine Stimme einer deutschen Partei gibt, die er gut findet.

Die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands entscheiden also darüber, wer Deutschland im EU-Parlament vertreten darf. Genau so entscheiden es die Bürgerinnen und Bürger der anderen EU-Länder für ihr jeweiliges Land.

Die Europawahl findet ebenso wie die Kommunalwahl alle fünf Jahre statt. Der Ablauf ist im Prinzip ähnlich wie der Ablauf der Kommunalwahl (siehe „Wie läuft die Kommunalwahl ab?“). Die Regeln der Europawahl unterscheiden sich in den einzelnen Mitgliedstaaten der EU.

Wenn du wahlberechtigt bist, solltest du dir vor der Wahl Gedanken machen, welcher Partei du deine Stimme geben möchtest. Die Partei, die insgesamt die meisten Stimmen erhält, darf auch die meisten Abgeordneten in das EU-Parlament senden. Wenn eine Partei weniger Stimmen erhält, darf sie dementsprechend nur wenige Abgeordnete ins EU-Parlament schicken.

Die Abgeordneten finden sich im EU-Parlament zu Gruppen, auch Fraktionen genannt, zusammen. Wie du bereits unter „Was ist der Unterschied zwischen einer Partei und einer Fraktion?“ gelernt hast, können sich in einer Fraktion Abgeordnete aus unterschiedlichen Parteien zusammenschließen. Im EU-Parlament können diese Abgeordneten auch noch aus unterschiedlichen Staaten kommen.

Anders, als bei der Kommunalwahl, erhältst du die Stimmzettel für die Europawahl nicht bereits mit den Wahlunterlagen, sondern erst im Wahllokal von den Wahlhelfer/innen.

Solltest du dich für eine Briefwahl entscheiden, hast du auch hier etwa 4 Wochen vor dem Wahltag die Möglichkeit, die Unterlagen anzufordern. Wie und wo das geht, kannst du unter „Wählen mit Brief? Mach`s wie Harry Potter! (… oder so ähnlich)“ nachlesen.

Wenn du bei der Europawahl wählen gehst, hast du genau eine Stimme, die du einer politischen Partei oder einer politischen Vereinigung vergeben kannst. Du kannst also keine einzelnen Kandidat/innen wählen, wie bei der Kommunalwahl.

Bei der Europawahl dürfen grundsätzlich alle Bürgerinnen und Bürger wählen gehen, die bestimmte rechtliche Voraussetzungen erfüllen. Wer tatsächlich wahlberechtigt ist, bestimmt der jeweilige Mitgliedsstaat, in dem gewählt wird. In unserem Fall also Deutschland.  Die genauen Bestimmungen dazu sind im Europawahlgesetz (EuWG) festgelegt.

Wählen gehen dürfen bei uns Leute, die:

am Tag der Wahl 16 Jahre oder älter sind,

seit 3 Monaten oder länger ohne Unterbrechung in Deutschland leben,

einen deutschen Personalausweis oder einen deutschen Reisepass ODER einen Reisepass aus einem Land der Europäischen Union haben.

Infos zu den Wahlen in leichter Sprache findest du hier: 

Wahlhilfe Europawahl 2024

Wahlhilfe Kommunalwahl 2024